Die Sühnung von Blutvergießen
1Wenn man einen Erschlagenen findet in dem Land, das dir der Herr, dein Gott, gibt, um es in Besitz zu nehmen, und er auf dem Feld liegt, und man nicht weiß, wer ihn erschlagen hat,
2so sollen deine Ältesten und deine Richter hinausgehen und [die Entfernungen] messen von dem Erschlagenen bis zu den Städten, die ringsum liegen.
3Und die Ältesten der Stadt, die am nächsten bei dem Erschlagenen liegt, sollen eine junge Kuh nehmen, mit der noch nicht gearbeitet wurde [und] die noch an keinem Joch gezogen hat.
4Und die Ältesten jener Stadt sollen die junge Kuh hinabführen in das Tal eines immerfließenden Baches, wo weder gearbeitet noch gesät wird, und sollen dort der jungen Kuh bei dem Bach das Genick brechen.
5Dann sollen die Priester herzutreten, die Söhne Levis, denn sie hat der Herr, dein Gott, erwählt, dass sie ihm dienen und in dem Namen des Herrn segnen; und nach ihrem Ausspruch soll jede Streitigkeit und jede Körperverletzung geschlichtet werden.
6Und alle Ältesten dieser Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten liegt, sollen ihre Hände waschen über der jungen Kuh, der bei dem Bach das Genick gebrochen worden ist,
7und sie sollen das Wort ergreifen und sprechen: »Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen, auch haben es unsere Augen nicht gesehen.
8Vergib deinem Volk Israel, das du, o Herr, erlöst hast, und mache dein Volk Israel nicht verantwortlich für das unschuldige Blut, das in seiner Mitte vergossen wurde!«[1] wörtlich lege kein unschuldiges Blut in die Mitte deines Volkes Israel.
So wird ihnen die Blutschuld vergeben werden. 9Und du sollst das unschuldige Blut aus deiner Mitte wegschaffen;[2] d.h. indem die Schuld vor Gott gesühnt wird, damit kein Gericht über das Volk kommt.
denn du sollst das tun, was recht ist in den Augen des Herrn.
So wird ihnen die Blutschuld vergeben werden. 9Und du sollst das unschuldige Blut aus deiner Mitte wegschaffen;[2] d.h. indem die Schuld vor Gott gesühnt wird, damit kein Gericht über das Volk kommt.
denn du sollst das tun, was recht ist in den Augen des Herrn.
Ehen mit kriegsgefangenen Frauen
10Wenn du gegen deine Feinde in den Krieg ziehst und der Herr, dein Gott, sie in deine Hand gibt, so dass du von ihnen Gefangene heimführst,
11und du unter den Gefangenen eine schöne Frau siehst und dich in sie verliebst und sie zur Frau nimmst,
12so führe sie in dein Haus und lass sie ihre Haare abschneiden[3] wörtlich ihren Kopf scheren.
und sich die Nägel schneiden 13und die Kleider ihrer Gefangenschaft ablegen, und lass sie in deinem Haus wohnen und ihren Vater und ihre Mutter einen Monat lang beweinen; danach kannst du zu ihr eingehen und sie zur Ehe nehmen, dass sie deine Frau sei. 14Wenn du aber keinen Gefallen [mehr] an ihr hast, so sollst du sie freilassen, nach ihrem Belieben, aber sie keineswegs um Geld verkaufen, sie auch nicht als Sklavin behandeln, weil du sie geschwächt hast.
und sich die Nägel schneiden 13und die Kleider ihrer Gefangenschaft ablegen, und lass sie in deinem Haus wohnen und ihren Vater und ihre Mutter einen Monat lang beweinen; danach kannst du zu ihr eingehen und sie zur Ehe nehmen, dass sie deine Frau sei. 14Wenn du aber keinen Gefallen [mehr] an ihr hast, so sollst du sie freilassen, nach ihrem Belieben, aber sie keineswegs um Geld verkaufen, sie auch nicht als Sklavin behandeln, weil du sie geschwächt hast.
Das Recht des Erstgeborenen
15Wenn jemand zwei Frauen hat, eine, die er liebt, und eine, die er verschmäht[4] oder zurücksetzt; wörtlich hasst (vgl. 1.Mo 29,30-31).
, und sie ihm Söhne gebären, beide, die Geliebte und die Verschmähte, und wenn der Erstgeborene von der Verschmähten ist, 16und die Zeit kommt, dass er seinen Söhnen seinen Besitz als Erbe austeilt, so kann er nicht dem Sohn der Geliebten vor dem erstgeborenen Sohn der Verschmähten das Erstgeburtsrecht verleihen; 17sondern er soll den Erstgeborenen, nämlich den Sohn der Verschmähten, anerkennen, indem er ihm von allem, was vorhanden ist, zwei Teile gibt; denn dieser ist der Erstling seiner Kraft, und das Recht der Erstgeburt gehört ihm.
, und sie ihm Söhne gebären, beide, die Geliebte und die Verschmähte, und wenn der Erstgeborene von der Verschmähten ist, 16und die Zeit kommt, dass er seinen Söhnen seinen Besitz als Erbe austeilt, so kann er nicht dem Sohn der Geliebten vor dem erstgeborenen Sohn der Verschmähten das Erstgeburtsrecht verleihen; 17sondern er soll den Erstgeborenen, nämlich den Sohn der Verschmähten, anerkennen, indem er ihm von allem, was vorhanden ist, zwei Teile gibt; denn dieser ist der Erstling seiner Kraft, und das Recht der Erstgeburt gehört ihm.
Widerspenstige Kinder
18Wenn jemand einen widerspenstigen und störrischen Sohn hat, der der Stimme seines Vaters und seiner Mutter nicht gehorcht und ihnen auch nicht folgen will, wenn sie ihn züchtigen,
19so sollen sein Vater und seine Mutter ihn ergreifen und zu den Ältesten seiner Stadt führen und zu dem Tor jenes Ortes,
20und sie sollen zu den Ältesten seiner Stadt sagen: Dieser unser Sohn ist störrisch und widerspenstig und gehorcht unserer Stimme nicht; er ist ein Schlemmer und ein Säufer!
21Dann sollen ihn alle Leute seiner Stadt steinigen, damit er stirbt. So sollst du das Böse aus deiner Mitte ausrotten, dass ganz Israel es hört und sich fürchtet.
Wer am Holz hängt, ist verflucht
22Wenn auf einem Mann eine Sünde ist, die ein Todesurteil nach sich zieht, und er wird getötet, und du hängst ihn an ein Holz,
23so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Holz bleiben, sondern du sollst ihn unbedingt an jenem Tag begraben. Denn von Gott verflucht[5] wörtlich ein Fluch Gottes ist ein Gehängter.
ist derjenige, der [ans Holz] gehängt wurde, und du sollst dein Land nicht verunreinigen, das der Herr, dein Gott, dir zum Erbe gibt.
ist derjenige, der [ans Holz] gehängt wurde, und du sollst dein Land nicht verunreinigen, das der Herr, dein Gott, dir zum Erbe gibt.